Handlungsempfehlungen

Unmittelbar nach einem Zusammenprall oder Sturz, aber auch zur Verlaufsbeurteilung kann eine Testung erfolgen. Sie ermöglicht eine Einschätzung der Schwere der vorliegenden Symptome, des Bewusstseins und der allgemeinen Orientierung, eine Gleichgewichts-, Koordinations- und Konzentrationstestung sowie die Testung des primären (kurzzeitigen) und sekundären (langfristigen) Erinnerungsvermögens.

Wünschenswert wäre, dass von jeder Schülerin / jedem Schüler eine Basisuntersuchung im gesunden Zustand vorliegt, um nach einer Gehirnerschütterung die Veränderungen vergleichbar zu machen.

Bei Verdacht auf eine Gehirnerschütterung muss die Schülerin / der Schüler von einem entsprechend qualifizierten Arzt beurteilt werden!
Der Arzt legt fest, wann und wie eine Belastungssteigerung erfolgen kann und stellt somit auch die Schul- und Sportfähigkeit fest.

RUHE und Beobachtung sind die notwendigen und sinnvollen Akutmaßnahmen! 

Schülerinnen / Schüler mit Verdacht auf Gehirnerschütterung sollten möglichst in einem abgedunkelten Raum liegen (leichte Kopfhochlage) und sanft betreut werden:

  • kühlende Kompressen am Kopf und Nacken,
  • kein Essen, Flüssigkeit nur sehr sparsam, bei Übelkeit / Erbrechen Plastiksack bereithalten.
  • Überwachen des Bewusstseinszustandes (gut ansprechbar, „komische“ Antworten?)
  • Ist sie / er verlangsamt oder verwirrt?
  • Schläft sie / er immer wieder ein?
  • Ruhe bewahren, Schülerin / Schüler nicht mit unnötigen Fragen bedrängen, für Ruhe im Zimmer sorgen.

Die Gehirnerschütterung zeigt oftmals ein sehr unterschiedliches Symptombild. Es gibt keine klaren Richtlinien, bei welchen Symptomen oder Vorkommnissen eine (not-)ärztliche Abklärung eingeleitet werden muss. In jedem einzelnen Fall muss neben dem Unfallhergang und den Symptomen auch das individuelle Umfeld beachtet werden. Lieber einmal zu oft ins Krankenhaus, als eine gravierende Verletzung übersehen.

Zwingend soll eine medizinische Sofortabklärung erfolgen bei

  • jeglichem, auch nur kurzzeitigem Bewusstseinsverlust
  • Bestehenbleiben oder Verstärkung der Symptome (Sehstörungen, Nebelgefühl, starke Müdigkeit, zunehmendes Kopfweh, mehrmaliges Erbrechen, Gleichgewichts- und Gehstörungen, verändertes psychisches Verhalten)
  • verzögert eintretenden Symptomen (z.B. nach Stunden zunehmende Verschlechterung des Zustandes)
  • Halswirbelsäulenschmerzen.

Auch bei einer leichten Gehirnerschütterung können kleine und kleinste Blutgefäße zerreißen und zu einer Blutung im Gehirn führen. Da dieses Blut durch die Schädelknochendecke nicht nach außen abfließt, kann es je nach Menge die Hirnmasse verdrängen und schädigen. Aus diesem Grunde erfolgt nach einer gründlichen neurologischen Untersuchung beim Arzt typischerweise eine 24-stündige Überwachung, um feststellen zu können, ob der Patient im Verlauf Symptome einer solchen Hirnverletzung aufweist.

Der Arzt entscheidet, ob eine Computertomografie oder weitere Untersuchungen durchgeführt werden müssen.

Die Wiederherstellung der Funktion der Nervenzellen bedarf mindestens 6-7 Tage. Obwohl vor allem das junge Gehirn eine sehr gute Erholungsfähigkeit besitzt und Schäden kompensieren kann, wäre es fatal, wenn während dieser Reparationszeit ein weiterer Schlag auf das Hirn treffen würde. Als Folge könnten sich dann die Reparationsvorgänge deutlich verzögern und eine überschießende Schwellung zu einer Katastrophe im Hirn führen (sog. „second impact syndrome“).

Solange Beschwerden bei körperlicher und/oder geistiger Belastung vorliegen, hat sich das Gehirn noch nicht komplett erholt.

Zur Beurteilung der Schulfähigkeit bzw. Wiederaufnahme von Sportaktivitäten dient ein mehrstufiges Zurück-zur-Schule / Zurück-zum-Sport-Protokoll.

Gerade weil sich die Schwere einer Gehirnerschütterung individuell nicht abschätzen lässt (an einem Gelenk spürt man den Schmerz und man sieht die Schwellung) und radiologische Untersuchungen regelhaft keine Folgen der Verletzung zeigen, ist viel Aufklärung und Überzeugungskraft nötig, damit die Schülerin / der Schüler nicht zu früh in scheinbar bestem Zustand die sportlichen Aktivitäten wieder aufnimmt. Das Zurück-zum-Sport-Protokoll orientiert sich an der Dauer der Störungen nach Gehirnerschütterung. Sportfähigkeit ist deshalb frühestens nach 6 Tagen gegeben, entsprechend der Mindestzeit für die Erholung der Nervenzellen.

Es gibt keine spezifische Behandlungsmöglichkeit der Gehirnerschütterung in Form von Medikamenten oder physikalischen Methoden. Zeit, Ruhe und vor allem Krankheitsverständnis sind die wichtigsten Faktoren in der Behandlung. Dazu sollen äußere Reize auf das Gehirn weitestgehend ausgeschaltet werden. Auch Musik, Fernsehen, Lernen, Computeraktivität und generell intellektuelle Anstrengungen sollen für das Gehirn auf ein Minimum reduziert werden. Nur so wird den gereizten Hirnleitungen eine Erholung ermöglicht.

Schülerinnen / Schüler können auch nach kurzer Zeit in der Schule vollkommen überfordert sein und vermehrt Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen und Müdigkeit verspüren, was für den Heilverlauf kontraproduktiv wäre. Die Schülerin / der Schüler soll sich bei der Gehirnerschütterung "gesund schlafen" – niemand würde nach einer starken Muskelzerrung sofort mit Krafttraining oder Muskelarbeit beginnen.